Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze“ (BT-Drucks. 20/8344) vorgelegt, die sich aus Änderungen des SGB II durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022 ergibt.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen