Wenn das beA streikt, ist es zulässig, zunächst eine Ersatzeinreichung vorzunehmen und am selben Tag die Glaubhaftmachung nachzuschieben, so der BGH (Az. X ZR 51/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen