Die Stadt Düsseldorf hat die Genehmigung für 77 Mietwagen von vier verbundenen Unternehmen widerrufen, die u. a. über Vermittlungsplattformen im Internet (z. B. UBER) Fahrgäste befördern. Das VG Düsseldorf entschied, dass der Widerruf voraussichtlich zu Recht erfolgt ist. Die Unternehmen müssen ihren Mietwagenbetrieb nunmehr sofort einstellen (Az. 6 L 1791/23).
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