Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.09.2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drucks. 20/5810) wurde in 2. Lesung abgelehnt.
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