Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Aufrechnung der an das Finanzamt abgetretenen Umsatzsteuernachforderungsansprüche mit Erstattungsansprüchen bzgl. Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag rechtsfehlerhaft war (Az. XI R 45/20).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen