Der BFH nahm Stellung zur Frage, ob von einer Steuerpflichtigen aufgewandte Kosten, die anlässlich der Beerdigung ihrer Mutter entstanden sind, bei ihr als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können, obwohl sie im Streitjahr vom ehemaligen Arbeitgeber der Mutter ein steuerpflichtiges Sterbegeld auf Grundlage des § 23 Abs. 3 TV-L empfangen hat (Az. VI R 33/20).
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