Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2024 bekanntgemacht (Az. IV C 5 – S-2533 / 19 / 10030 :005).
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Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2024 bekanntgemacht (Az. IV C 5 – S-2533 / 19 / 10030 :005).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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