In Verfahren zu geistigen Schutzrechten dürfen Patentanwälte beraten, geht ein Fall vor Gericht, muss jedoch ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Die Patentanwaltschaft fordert nunmehr eine alleinige gerichtliche Vertretungsbefugnis für solche Fälle. Darüber berichtet die BRAK.
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