Es besteht keine Hinweispflicht des Reisebüros auf Notwendigkeit eines Reisepasses für Auslandsreisen. Das AG München wies daher Schadensersatzansprüche aus einem Reisevertrag ab (Az. 171 C 3319/23).
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Es besteht keine Hinweispflicht des Reisebüros auf Notwendigkeit eines Reisepasses für Auslandsreisen. Das AG München wies daher Schadensersatzansprüche aus einem Reisevertrag ab (Az. 171 C 3319/23).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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