Zur Anpassung des Pflichtversicherungsgesetzes und des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an die Vorgaben der EU-Richtlinie 2021/2118 hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drucks. 20/8094).

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