Das OVG Schleswig-Holstein hat in zwei Eilverfahren die Beschwerden des Trägervereins der Freien Dorfschule Lübeck gegen die Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts, mit denen die vom Bildungsministerium verfügte sofortige Schließung der Schule und die Einstellung der Zahlung von Zuschüssen bestätigt wurden, zurückgewiesen (Az. 3 MB 11/ 23 und 3 MB 9/23).

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