Der BFH nahm Stellung zur Frage, wie die Höhe des Einkommens im Fall des Zusammentreffens eines negativen Gesamtbetrags der Einkünfte und eines positiven Kirchensteuererstattungsüberhangs im Verlustentstehungsjahr zu ermitteln ist, wenn gleichzeitig der negative Gesamtbetrag der Einkünfte für einen Verlustrücktrag verwendet werden soll (Az. IX R 6/21).
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