Lt. LAG Niedersachsen gilt in der Regel keine Erschütterung des Anscheinsbeweises einer nur für die Dauer der Kündigungsfrist ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber (Az. 8 Sa 859/22).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen