Der im Land Berlin gesetzliche geregelte Mindestabstand von 500 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen für Sportwetten und bestehenden Spielhallen ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 4 K 468/21 u. a.).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen