Das FG Baden-Württemberg hatte zu entscheiden, wie die Vorsteuer im Fall einer Freiberuflerin aufzuteilen war, die sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze aus Vorträgen und Seminaren erzielte (Az. 12 K 1295/20).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen