Durch die Wohnungshilfe soll ein Unfallopfer im Haushalt möglichst selbstständig bleiben. Wo die Grenze zwischen behindertengerechtem Wohnungsumbau und eigenverantwortlicher Modernisierung verläuft, hat das LSG Niedersachsen-Bremen in einer aktuellen Entscheidung beleuchtet (Az. L 6 U 78/21).
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