Das Schreiben legt die Vorgaben für die Anzeige des Widerrufs von Root-Zertifikaten an das BMF fest (Az. IV D 2 – S-0316-a / 19 / 10005 :014).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Das Schreiben legt die Vorgaben für die Anzeige des Widerrufs von Root-Zertifikaten an das BMF fest (Az. IV D 2 – S-0316-a / 19 / 10005 :014).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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