Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden in Kraft getreten. Die WPK weist u. a. darauf hin, dass das in WP/vBP-Praxen bereits bestehende System an das neue Hinweisgeberschutzgesetz angepasst werden muss.
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