Wer unter Cannabiseinfluss mit einem E-Scooter fährt, muss unter Umständen mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 11 L 184/23).
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Wer unter Cannabiseinfluss mit einem E-Scooter fährt, muss unter Umständen mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 11 L 184/23).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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