Mit der im Januar 2023 in Kraft getretenen Verordnung für Subventionen aus Drittstaaten kann die EU-Kommission besser gegen Wettbewerbsverfälschungen vorgehen. Nun hat die Kommission eine Durchführungsverordnung vorgelegt, in der die Verfahren zur konkreten Umsetzung der Verordnung festgelegt werden.

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