Das LG Karlsruhe hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. stattgegeben und entschieden, dass die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG es künftig zu unterlassen hat, Produkte auf der Verpackung mit den Begriffen „klimaneutral“ bzw. „Umweltneutrales Produkt“ zu bewerben (Az. 13 O 46/22 KfH).

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