Das FG Hamburg hatte zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der Dreitagesfiktion als gegeben waren, da der Zeitpunkt der Bekanntgabe eines Steuerbescheides strittig war (Az. 5 K 92/22).
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Das FG Hamburg hatte zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der Dreitagesfiktion als gegeben waren, da der Zeitpunkt der Bekanntgabe eines Steuerbescheides strittig war (Az. 5 K 92/22).
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