Der u. a. für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige III. Zivilsenat des BGH hat im Anschluss an die Entscheidungen des VIa. Zivilsenats des BGH vom 26. Juni 2023 zum Differenzschaden in „Dieselverfahren“ nach dem Urteil des EuGH vom 21. März 2023 entschieden (Az. III ZR 267/20).

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