Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Übergangsregelung in § 17 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. § 34 Abs. 10b Satz 2 und 3 KStG zur rückwirkenden Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrags bei fehlender Bezugnahme auf eine Verlustübernahme nach § 302 AktG verfassungsgemäß ist und ob die Regelung nicht gegen das grundsätzliche Verbot der echten Rückwirkung verstößt (Az. I R 7/20).

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