Der BFH nahm u. a. dazu Stellung, ob die Regelung des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG 2006 nur bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auch bei der Gewerbesteuer Anwendung findet (Az. I R 48/20).
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Der BFH nahm u. a. dazu Stellung, ob die Regelung des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG 2006 nur bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auch bei der Gewerbesteuer Anwendung findet (Az. I R 48/20).
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