Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob dem FA ein Verschulden i. S. des § 56 FGO vorzuwerfen ist, wenn bei der Nutzung des Programms Elster-Crossmailer ein technischer Fehler im Rechenzentrum auftritt, der dem FA bei der Versendung an den BFH (noch) nicht bekannt war (Az. XI R 34/21).

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