Der BFH hatte zu entscheiden, ob für Wärmeverluste, die in einem von verschiedenen Wärmeerzeugungsanlagen gespeisten Rohrleitungsnetz (Fernwärmenetz) entstehen, eine freie Zuordnung des Wärmeeinsatzes erfolgen kann oder ob die eingespeiste Wärme und damit auch die Wärmeverluste prozentual auf alle einspeisenden Anlagen aufzuteilen sind (Az. VII R 27/20).
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