Es liegt keine offenbare Unrichtigkeit gem. § 129 AO bei einem auf 0 Euro erklärten und so auch festgestellten steuerlichen Einlagekonto gem. § 27 KStG vor, wenn aus dem Akteninhalt kein tatsächlicher Zugang der zu zahlenden Einlage erkennbar ist. So das FG Saarland (Az. 1 K 1381/19).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen