Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Bundesregierung noch nicht abschließend sagen, ob die Ziele des Bundesteilhabegesetzes vollumfänglich erreicht werden können. Aufgrund der Pandemiefolgen und der insgesamt verzögerten Umsetzung des BTHGs sei die Eingliederungshilfe noch nicht so weiterentwickelt worden, wie es das Gesetz vorsehe.
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