Das SG Koblenz entschied, dass Fahrtkosten zur stufenweisen Wiedereingliederung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen zu erstatten sind (Az. S 11 KR 418/21).
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Das SG Koblenz entschied, dass Fahrtkosten zur stufenweisen Wiedereingliederung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen zu erstatten sind (Az. S 11 KR 418/21).
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