Der Bundestag hat am 23.06.2023 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze“ in einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung gebilligt.

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