Bis Ende 2022 sollten nach dem Onlinezugangsgesetz sämtliche Verwaltungsleistungen digital angeboten werden. Doch die Umsetzung erwies sich als komplex. Das OZG-Änderungsgesetz definiert die Umsetzung nunmehr als Daueraufgabe von Bund und Ländern. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
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