Das FG Münster entschied, dass Vermögenübertragungen nach Auflösung US-amerikanischer Trusts Kapitaleinkünfte darstellen, aber nur solche Wertsteigerungen erfasst werden dürfen, die nach der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2010 am 8. Dezember 2010 entstanden sind (Az. 1 K 2478/21 E).
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