Das OLG Köln hat im Streit um die Wirksamkeit einer Vertragsbestimmung, wonach „Mobile Briefmarken“ mit Ablauf einer 14-tägigen Frist nach Kaufdatum ihre Gültigkeit verlieren, u. a. entschieden, dass die entsprechende Befristung Käufer unangemessen benachteiligt und insoweit unwirksam ist (Az. 3 U 148/22).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen