Das LG München I hat die Klage eines zweitplatzierten Teilnehmers der Motorsportveranstaltung ADAC GT4 Germany gegen den Veranstalter auf Herausgabe eines weiteren Gewinns abgewiesen (Az. 19 O 9720/21).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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