Die WPK hat zum Entwurf einer Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen Stellung genommen. Die Verordnung soll die bestehende JAbschlWUV 1970 ablösen und den Anwendungsbereich erweitern. Darüber hinaus werden punktuelle Anpassungen vorgeschlagen, um die Aussagekraft des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen zu erhöhen. Dies begrüßt die WPK.
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