Laut BAG ist der Arbeitsvertrag eines Profifußballers, in dem eine Vertragsverlängerung an eine – nicht erreichte – absolute Mindesteinsatzzahl gebunden war, im Hinblick auf den unvorhersehbaren pandemiebedingten Saisonabbruch weder im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu korrigieren noch hat der Kläger einen Anspruch auf entsprechende Anpassung der Verlängerungsvereinbarung aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage (Az. 7 AZR 169/22).
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