Widerruft ein Verbraucher einen bereits erfüllten, außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag, so ist er lt. EuGH von jeder Zahlungspflicht befreit (Rs. C-97/22).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Widerruft ein Verbraucher einen bereits erfüllten, außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag, so ist er lt. EuGH von jeder Zahlungspflicht befreit (Rs. C-97/22).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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