Das LAG Düsseldorf hat zur Abrede zu einer dauerhaften unwiderruflichen Freistellung mit Fortzahlung der Vergütung Stellung genommen (Az. 8 Sa 594/22).
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Das LAG Düsseldorf hat zur Abrede zu einer dauerhaften unwiderruflichen Freistellung mit Fortzahlung der Vergütung Stellung genommen (Az. 8 Sa 594/22).
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