Stehen einem Fluggast Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik zu, wenn der Flug verpasst wird, weil die Sicherheitskontrolle am Flughafen zu lang gedauert haben soll? Das LG Köln entschied, dass Ansprüche jedenfalls dann ausscheiden, wenn der Fluggast entgegen den Empfehlungen des Flughafenbetreibers nicht rechtzeitig am Check-In bzw. zur Sicherheitskontrolle erscheint (Az. 5 O 250/22).
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