Da die Einreise mit Haustieren im Passagierraum nach Dubai von vornherein rechtlich unmöglich war und dies nicht im Vorfeld durch das Reisebüro abgeklärt wurde, war die Verauslagung der Ticketpreise nicht geeignet, notwendig und in angemessenem Verhältnis zur Verfolgung des Auftragszwecks. Dies entschied das AG München (Az. 114 C 8563/22).
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