Die Halterin einer havarierten Motoryacht muss die Kosten für den dadurch notwendig gewordenen Feuerwehreinsatz zahlen. So entschied das VG Koblenz (Az. 3 K 906/22).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Die Halterin einer havarierten Motoryacht muss die Kosten für den dadurch notwendig gewordenen Feuerwehreinsatz zahlen. So entschied das VG Koblenz (Az. 3 K 906/22).
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