Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden nach § 3 Abs. 6 UStG ein neuer Absatz 6a angefügt und in Absatz 6 die Sätze 5 und 6 gestrichen. Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 01.10.2010 geändert (Az. III C 2 – S-7116-a / 19 / 10001 :003).
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