Das AG München hatte über die Höhe einer Rechnung einer Hochzeitsfeier eines Ehepaares auf Sylt zu entscheiden. Dabei stellte das Gericht fest, dass die auf der Hochzeitsfeier von der Klägerin verlangte Covid-Testung aller Hochzeitsgäste infolge eines positiven Corona-Tests des Brautvaters zu einem zur Minderung berechtigenden Mangel führt (Az. 132 C 12148/22).
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