Die WPK spricht sich für die Beibehaltung der ursprünglichen Definition von Prüfungsnachweisen aus und warnt vor erhöhtem Dokumentationsaufwand.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Die WPK spricht sich für die Beibehaltung der ursprünglichen Definition von Prüfungsnachweisen aus und warnt vor erhöhtem Dokumentationsaufwand.
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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