Der VGH Hessen entschied, dass die Satzung der Stadt Offenbach am Main vom 14. Juni 2018 über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main unwirksam ist (Az. 10 C 1271/19.N).
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