Kann man einen Lamborghini nachts um ein Uhr auf einem Imbiss-Parkplatz erwerben? Oder muss man Zweifel haben, ob es in so einer Situation mit rechten Dingen zugeht? Das OLG Oldenburg hat zur Frage des „gutgläubigen Erwerbs“ Stellung genommen (Az. 9 U 52/22).
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