Wurde ein privat genutztes Facebook-Konto aus Sicherheitsgründen gesperrt, hat der Nutzer im Eilverfahren keinen Anspruch auf Freischaltung. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 17 W 8/23).
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Wurde ein privat genutztes Facebook-Konto aus Sicherheitsgründen gesperrt, hat der Nutzer im Eilverfahren keinen Anspruch auf Freischaltung. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 17 W 8/23).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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