Bestimmte Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes 2016 sind aus Sicht der BRAK teilweise verfassungswidrig. Denn durch sie wird vererbtes Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen übermäßig begünstigt. Dies legt die BRAK in einer aktuellen Stellungnahme zu einem Verfassungsbeschwerdeverfahren dar.
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