Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Personengesellschaft nur dann in das Unternehmen eines Organträgers eingegliedert werden kann, wenn Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sind (Az. V R 14/21).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen